Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1991 - 1 WB 88.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,14462
BVerwG, 12.06.1991 - 1 WB 88.91 (https://dejure.org/1991,14462)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1991 - 1 WB 88.91 (https://dejure.org/1991,14462)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1991 - 1 WB 88.91 (https://dejure.org/1991,14462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,14462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Geldbezüge und Sachbezüge - Anspruch auf Gewährung von Sonderurlaub wegen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit - Anspruch auf Gewährung von Sonderurlaub bis zum Dienstzeitende - Vorwegnahme der Hauptsache bei Gewährung ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.1991 - 1 WB 16.91

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub zum Antritt einer

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1991 - 1 WB 88.91
    Handelt es sich um einen besonders langen Sonderurlaub, wie hier um acht Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse an der Vorbereitung bzw. Aufnahme eines Zivilberufs vor Ablauf der auf Grund seiner Verpflichtungserklärung festgesetzten Dienstzeit - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 -).

    Das kann nicht Sinn und Zweck des Urlaubsrechts sein (vgl. Beschluß vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - m.w.N.).

    Auch wenn damit nicht nur ganz kurzfristiger Urlaub gemeint wäre, z.B. für Vorstellungsreisen (vgl. Beschlüsse vom 16. März 1981 - BVerwG 1 WB 32.81 - und vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -), hätte vorliegend angesichts der Dauer des Sonderurlaubs die Vorbereitung auf einen Berufswechsel allein nicht genügt, um einen wichtigen Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 SUrlV anzuerkennen.

    Hiernach ist entscheidend der Gesichtspunkt, daß Situationen eintreten können, bei denen mit Rücksicht auf einen nach dem Ausscheiden des Soldaten beabsichtigten Berufswechsel eine vorherige Beurlaubung notwendig erscheint (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1973 - BVerwG 1 WB 71.73 - und vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -).

  • BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91

    Umwandlung eines Dienstverhältnisses als Berufssoldat in das eines Soldaten auf

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1991 - 1 WB 88.91
    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - m.w.N.).

    Handelt es sich um einen besonders langen Sonderurlaub, wie hier um acht Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse an der Vorbereitung bzw. Aufnahme eines Zivilberufs vor Ablauf der auf Grund seiner Verpflichtungserklärung festgesetzten Dienstzeit - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 -).

  • BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1991 - 1 WB 88.91
    Die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung des Sonderurlaubs gegeben ist, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung (Beschluß vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 f.> m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1981 - 1 WB 32.81

    Wegfall der Berufsförderung - Sonderurlaub als Ausgleich - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1991 - 1 WB 88.91
    Auch wenn damit nicht nur ganz kurzfristiger Urlaub gemeint wäre, z.B. für Vorstellungsreisen (vgl. Beschlüsse vom 16. März 1981 - BVerwG 1 WB 32.81 - und vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -), hätte vorliegend angesichts der Dauer des Sonderurlaubs die Vorbereitung auf einen Berufswechsel allein nicht genügt, um einen wichtigen Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 SUrlV anzuerkennen.
  • BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90

    Anspruch auf Sonderurlaub zur Ableistung eines studienvorbereitenden Praktikums -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1991 - 1 WB 88.91
    Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (BVerwG aaO; Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 1 WB 94.90 -).
  • BVerwG, 06.09.1973 - I WB 71.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1991 - 1 WB 88.91
    Hiernach ist entscheidend der Gesichtspunkt, daß Situationen eintreten können, bei denen mit Rücksicht auf einen nach dem Ausscheiden des Soldaten beabsichtigten Berufswechsel eine vorherige Beurlaubung notwendig erscheint (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1973 - BVerwG 1 WB 71.73 - und vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht